Mit Schreiben vom 12. Januar 1945 teilte der Sigmaringer Landrat der deutschen Botschaft Paris in Sigmaringen die Beschlagnahme des Ladengeschäfts des Tapezierers und Dekorateurs August Niklas für deren Belange mit.

Das Dokument lautet: „Auf Anordnung des Herrn Regierungspräsidenten in Sigmaringen mit Zustimmung des Gauleiters in seiner Eigenschaft als Reichsverteidigungskommissar wird auf Grund der §§ 5 und 23 des Reichsleistungsgesetzes vom 1. September 1939 für die Deutsche Botschaft Paris in Sigmaringen, Fürst-Wilhelmstr. 24, das Ladengeschäft (Niklas) sichergestellt und mit sofortiger Wirkung beschlagnahmt“.

Über den Zweck der Beschlagnahme und die Nutzung des Ladengeschäfts werden wir in dem Dokument nicht informiert. Der Sohn des damaligen Ladenbesitzers, Alfred Niklas, ehemaliger stellvertretender Bürgermeister von Sigmaringen, war bereits verstorben, als der Bearbeiter auf die Quelle gestoßen ist. Weder die Witwe von Alfred Niklas noch Zeitzeugen konnten diese Frage beantworten. 

Otto H. Becker