3 Hotel Löwen
Mit Bericht vom 6. September 1944 setzte der Landrat von Sigmaringen den Sigmaringer Regierungspräsidenten in Kenntnis, dass das Hotel Löwen aufgrund der §§ 5 und 25 des Reichsleistungsgesetzes vom 1. September 1939 mit sofortiger Wirkung für besondere Unterbringungszwecke sichergestellt und beschlagnahmt worden ist.
Mit Bericht vom 6. September 1944 setzte der Landrat von Sigmaringen den Sigmaringer Regierungspräsidenten in Kenntnis, dass das Hotel Löwen aufgrund der §§ 5 und 25 des Reichsleistungsgesetzes vom 1. September 1939 mit sofortiger Wirkung für besondere Unterbringungszwecke sichergestellt und beschlagnahmt worden ist. Eine Fertigung der Verfügung wurde auch an den Pächter des „Löwen“, Johann Emmerich, weitergeleitet.