A Ehemalige Jugendherberge
Mit Schreiben vom 9. November 1944 teilte die Deutsche Botschaft dem Regierungspräsidenten in Sigmaringen mit, dass die im Hause der Frau Leokardia Stöhr in Sigmaringen, Leopoldstraße 20, gelegene Jugendherberge seit dem 10. September 1944 zur Unterbringung von französischen Flüchtlingen tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. Die Jugendherberge bestand danach aus einem Wohnraum mit Kochgelegenheit, zwei Schlafräumen, einem Waschraum und Nebengelass. Der Regierungspräsident wurde gebeten, die Jugendherberge und ihre Einrichtung sicherzustellen und zu beschlagnahmen. Wie wir einem Bericht des Sigmaringer Landrats vom 25. November 1944 entnehmen können, wurden mit der Zustimmung des Regierungspräsidenten in Sigmaringen und des Gauleiters von Württemberg-Hohenzollern in seiner Eigenschaft als Reichsverteidigungskommissars aufgrund der §§ 3a, 5 und 25 des Reichsleistungsgesetzes vom 1. September 1939 die Räume der Jugendherberge mit Einrichtung, insbesondere Betten, Decken und Bettwäsche, aus staatspolitischen Gründen für die Deutsche Botschaft Paris in Sigmaringen zur Unterbringung von französischen Flüchtlingen dann auch tatsächlich sichergestellt. Die Beschlagnahme galt rückwirkend seit dem 10. September 1944.
Otto H. Becker