Das Verhältnis zwischen der Fürstlichen Hofverwaltung als Vermieter und dem Mieter, der französischen Regierungskommission, gestaltete sich, wie wir einer recht umfangreichen Korrespondenz entnehmen können, alles andere als reibungslos. Bereits in einer Eingabe an die Deutsche Botschaft vom 1. Dezember 1944 wies Hofintendant Meichßner auf die unmöglichen Verhältnisse im Prinzenbau hin. Darin heißt es u.a.: „Die … angemieteten Räume sind in einem unhaltbaren Zustand, eine Reinigung findet scheinbar überhaupt nicht statt. Die Fußböden sind derart verdorben, dass die Instandsetzung bei längerer Verwahrlosung überhaupt nicht mehr möglich ist. Auf der Balustrade vor dem Gartensaal, wie auch in den Räumen wird Holz zerkleinert, Asche und Glutreste liegen vor den Öfen …“
Der Fürstliche Baudirektor Langenstein wurde mit Schreiben vom 29. Dezember 1944 bei der Ortspolizeibehörde wegen drohender Brandgefahr vorstellig. Dort führte er u.a. aus: Die Brennstoffe, Holz und Kohle werden in der Nähe der Öfen schichtweise gelagert, die Wärmerohre werden mit Holz vollgepackt, in die Öfen werden ganze Prügel von 1 m Länge in die Heizung geschoben und die Heiztüren offen gelassen, so dass die Prügel zu 2/3 ihrer Länge aus der Heiztüre herausragen, über die eisernen Öfen wird Leseholz kreuz und quer geschichtet usw.“
Die Deutsche Botschaft und die französische Regierungskommission kamen den Klagen der Fürstlichen Hofverwaltung wenigstens insofern etwas entgegen, als diese die Mietzahlungen für den Prinzenbau etwas erhöhten, an den Missständen wurde jedoch nichts geändert.
Zur Bitte der Fürstlichen Hofverwaltung auf Abstellung der Missstände durch die Ortspolizeibehörde äußerte sich der Bürgermeisterstellvertreter der Stadt Sigmaringen in einem Bericht an den Regierungspräsidenten vom 6. Januar 1945 schließlich kurz und bündig: „Ein Einschreiten der Ortspolizeibehörde ist wegen der Exterritorialität des Prinzenbaues ohne weiteres nicht möglich.“
Otto H. Becker