Die Beschlagnahme von Räumen im Prinzenbau erfolgte offiziell durch Anordnung der Deutschen Botschaft vom 23. Oktober 1944 an die Fürstlich Hohenzollernsche Hofverwaltung. Darin heißt es: „Die Französische Regierung in Vichy, zurzeit in Sigmaringen, nimmt auf Grund des Reichsleistungsgesetzes vom 1.9.1939 – RGBL. I S. 1645 - in ihrem Prinzenbau in Sigmaringen, Karlstr. Nr. 1 und drei, für Unterkunftszwecke in Anspruch.
I. seit dem 28. September 1944 im Gebäudeteil Karlsraße 1: alle im Erdgeschoss südöstlich des Hauseingangs Nr. 1 und seines Treppenhauses gelegenen Räume,
II. seit dem 9. September 1944 im Gebäudeteil Karlstraße 3: im Erdgeschoss (von der Straße aus gesehen) alle Räume, im I. Stock: alle südöstlich der früheren Hauskapelle gelegenen Räume.
Die Beschlagnahme der Räume im Prinzenbau durch die Deutsche Botschaft, die nach dem Reichsleistungsgesetz erfolgte, wie wir einem Bericht des Sigmaringer Landrats vom 27. November 1944 entnehmen können, ausdrücklich mit Zustimmung des Regierungspräsidenten von Sigmaringen und des Gauleiters von Württemberg und Hohenzollern in seiner Eigenschaft als Reichsverteidigungskommissar.
In der Endphase des Krieges bot das ehemalige Fürstenpalais somit ein recht buntes Bild. Der Neue Prinzenbau wurde, in Stockwerke getrennt, von der französischen Regierung und von den Schwestern der christlichen Liebe genutzt. Den Alten Prinzenbau teilten sich die Fürstinwitwe Adelgunde von Hohenzollern und ihr Gefolge mit der französischen Regierungskommission.
Otto H. Becker